AGB / Mietvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietvertrag
Der Mietvertrag zwischen dem Gast und dem Vermieter gilt als abgeschlossen, sobald ein Objekt mündlich oder schriftlich bestellt oder zugesagt wurde. Zusätzlich wird eine schriftliche Buchungsbestätigung an den Gast gesendet, in der die Inhalte fixiert sind.
Die Vertragsparteien sind der Gast und der Vermieter. Der Mietvertrag gilt für die Dauer der vereinbarten Mietzeit über das benannte Mietobjekt.

Folgende Inhalte sind Bestandteile des Mietvertrages:

1.1 Personenzahl
Das Mietobjekt darf höchstens mit sechs Personen (plus Kleinkind) bezogen werden.

1.2 Haustiere
Haustiere sind bei der Buchung mit anzugeben und werden in der Rechnung mit aufgeführt. Sollte es durch Ihren Hund zu einem Schadensfall im Mietobjekt kommen, so wird Ihnen dieser Schaden in Rechnung gestellt. Der entstandene Schaden sollte durch den Gast vor Abreise vor Ort gemeldet werden. Sonderreinigungen aufgrund eines Tieraufenthaltes, wie z. B. Sofa oder Bettausstattung etc. werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

1.3 Nebenkosten
Alle Energiekosten sowie die Kosten für die WLAN-Nutzung sind im Preis enthalten; das Laden von E-Fahrzeugen ist nicht inbegriffen und am Ferienhaus untersagt. Zusätzlich fallen die Kosten der Endreinigung sowie beauftragter Sonderleistungen nach gültiger Preisliste und Kurtaxe gemäß Satzung der Kurverwaltung an. Das Haus ist bei Abreise wieder besenrein zu übergeben. Leistungen, wie z. B. Nachreinigen von Töpfen, Geschirr, Besteck und Gläsern, Entsorgung des Haushaltsmülls gehören nicht mit zur Endreinigung und werden mit einem Stundenlohn von 15 € nach Aufwand nachberechnet.

1.4 Wäsche
Hand- und Badetücher sowie Bettwäsche müssen selbst mitgebracht werden oder können gegen eine Gebühr vor Ort gemietet werden. Die Leihgebühren entnehmen Sie der jeweils gültigen Preisliste. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt entweder zusammen mit der Mietrechnung oder durch den Leistungserbringer direkt vor Ort.

1.5 Gästebeitrag der Gemeinde Wurster Nordseeküste
Der Gästebeitrag ist unmittelbar nach Ihrer Ankunft vor Ort zu bezahlen.

1.6 Schäden / Mietkaution
Der Gast verpflichtet sich, das Objekt, deren Einrichtung und Zubehör sowie vorhandene Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich und mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Schäden am Objekt oder der Einrichtung/dem Zubehör sind sofort unserem/unserer Mitarbeiter/in vor Ort zu melden. Selbst oder durch einen anderen Gast verursachte Schäden müssen ersetzt werden. Sofern Sie über keine Privathaftpflicht verfügen, empfehlen wir den Abschluss einer Reisehaftpflichtversicherung.

1.7 Mängel
Über eventuelle Mängel oder Beanstandungen ist unser/e Mitarbeiter/in vor Ort direkt zu informieren. Jeder Gast ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eventuell entstehenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Handelt der Gast diesem schuldhaft zuwider, so stehen ihm keine Ansprüche zu.

1.8 Anreise / Abreise
Schlüsselübergabe bei Anreise erfolgt zwischen 16:00 – 18:00 Uhr oder nach individueller Absprache. Sollte der Mieter nicht bis 20:00 Uhr eingetroffen sein oder sich gemeldet haben, kann das Haus erneut vergeben werden. Am Abreisetag erfolgt die Schlüsselrückgabe bis spätestens 10:00 Uhr.

1.9 Umbuchungsgebühren
Die Gebühren für die Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Objekt betragen 20,00 €.

2. Leistungen / Mietpreis
Unser Leistungsumfang sowie unsere Mietpreise sind auf der Homepage www.ferienhaus-wremen.de und der dort enthaltenen Preisliste fixiert. Nebenabreden oder zusätzliche Leistungen, die den Standard verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Bezahlung
Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung überweisen Sie bitte eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn zu leisten.

4. Reiserücktritt durch den Gast
Die Erklärung eines Reiserücktritts muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtbelegung des Objektes durch den Gast ist ein angemessener Ersatz für den Mietausfall für den Fall zu zahlen, dass das Objekt nicht anderweitig belegt werden konnte oder der erzielte Mieterlös erheblich geringer ist (z. B. durch eine Last-Minute-Vermarktung). Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Der Ersatz für den Mietausfall beträgt vom vereinbarten Mietpreis: bis zu 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn = 10 %; mindestens jedoch 30,00 € Bearbeitungsgebühr
vom 44. bis 35. Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn = 50 %
vom 34. bis 08. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn = 80 %
vom 07. bis 0 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn = 100 %
Maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Kann das Objekt wieder vermietet werden, so werden dem Gast in jedem Fall 10 % des Wochenmietpreises, mindestens jedoch 30,00 € Bearbeitungsgebühren berechnet.

5. Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses
Anstößiges oder ruhestörendes Verhalten kann zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen. Ersatzansprüche des Mieters für den bereits entrichteten Mietpreis bestehen in diesem Fall nicht.

6. Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des §13 BGB
Das Widerrufsrecht gilt nicht bei der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen (§ 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB).

7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Mietverhältnisses gegenüber dem Vermieter schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Ihre Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen Regelung des § 651c bis § 651g BGB sechs Monate nach Vermietungsende.

8. Gerichtsstand
Klagen gegen den Vermieter sind an deren Sitz (Amtsgericht Unna) zu richten.

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.